ABLAUF DES VERFAHRENS


  1. Klärung der Rahmenbedingungen

    In einem ersten Gespräch mit allen Beteiligten klären wir gemeinsam, ob die Mediation das richtige Verfahren für alle Involvierten ist – und auf was besonderen Wert gelegt werden soll. Sofern sich alle für die Durchführung der Mediation entscheiden, wird ein Arbeitsbündnis in Form einer Mediationsvereinbarung zwischen Mediatorin und Medianden geschlossen, welche auch den Kostenrahmen und den möglichen Zeitaufwand regelt.


  2. Themenfestlegung

    In einem weiteren Schritt werden die Parteien einzeln Ihre Themen benennen, welche alle in dem relevanten Mediationsverfahren behandelt werden sollen.


  3. Bedürfnis- und Interessensklärung

    Nun hilft die Mediatorin den Beteiligten die festgelegten Themen aufzuarbeiten und vorallem durch gezielte Fragen die Bedürfnisse und Interessen sichtbar zu machen, als Grundlage zum besseren gegenseitigen Verständnis in der nachfolgenden Lösungsfindung.


  4. Lösungsfindung

    Nun sind alle kreativen Vorschläge erlaubt! Ziel ist es in dieser Phase möglichst viele mögliche, aber auch beim ersten Blick unmögliche Lösungen zu sammeln und zu visualisieren und eine gemeinsame Präferenzliste zu erstellen, welche zur vorläufigen Lösungsvereinbarung führen wird.


  5. Ev. Beratung und Prüfung durch Aussenanwälte

    Je nach Fall, empfiehlt es sich, dass die vorläufige Lösungsvereinbarung durch die externen Anwälte geprüft wird.


  6. Definitive Lösungsvereinbarung und Abschluss der eigentlichen Mediation

    Sind alle Beteiligten mit den erarbeiteten Lösungen einverstanden, wird die definitive Lösungsvereinbarung erstellt, ausgedruckt und von allen Parteien unterschrieben.


  7. Ev. Überprüfung Lösungsvereinbarung nach gewisser Zeit

    Ev. wünschen die Medianden, die Lösungsvereinbarung nach einer gewissen Zeit nochmals zu überprüfen. Diesem Wunsch kommt die Mediatorin selbstverständlich gerne nach, sofern alle Parteien damit einverstanden sind.